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   BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85   

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https://dejure.org/1985,428
BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85 (https://dejure.org/1985,428)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1985 - 8 C 24.85 (https://dejure.org/1985,428)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 8 C 24.85 (https://dejure.org/1985,428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baurecht - Erschließungbeitrag - Eckgrundstück - Gleichheitssatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 566
  • VBlBW 1986, 337
  • DVBl 1986, 349
  • DÖV 1986, 392
  • DÖV 1986, 472
  • BauR 1986, 329
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    a) Weisen die ein Eckgrundstück erschließenden Straßen - z.B. in ihrer Ausbaubreite - deutliche Unterschiede auf und hat der Erschließungsaufwand beider Straßen deshalb deutlich ins Gewicht fallend eine unterschiedliche Höhe, so gebietet der Gleichheitssatz, daß die Belastung des Eckgrundstücks mit Erschließungsbeiträgen für beide Straßen insgesamt nicht wesentlich niedriger sein darf als die Belastung eines vergleichbaren Mittelgrundstücks an einer dieser Straßen (im Anschluß an das Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 ).

    Mit Rücksicht darauf hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es grundsätzlich im ortsgesetzgeberischen Ermessen steht, eine Eckermäßigung - generell für alle durch mehrere Anlagen erschlossenen Grundstücke ohne Rücksicht auf die Art der baulichen oder sonstigen Nutzung - vorzuschreiben oder davon abzusehen (vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [150] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 [160]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß sie - deshalb - bei ungewöhnlich großen Eckgrundstücken nicht auf das gesamte Grundstück erstreckt werden darf (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 9 und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 162).

    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

    Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat später wieder aufgegeben (s. Urteil vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161 f.).

  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Die durch § 131 Abs. 2 Satz 1 BBauG zugelassenen Verteilungsmaßstäbe dürfen nicht nur "miteinander verbunden" (§ 131 Abs. 2 Satz 2 BBauG), sondern auch (derart) modifiziert werden (Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94] und vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7 [8]).

    Eine Ermäßigungsregelung kann allerdings wegen des Ausmaßes der gewährten Ermäßigung mit dem Gleichheitssatz unvereinbar sein (s. etwa Urteil vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß sie - deshalb - bei ungewöhnlich großen Eckgrundstücken nicht auf das gesamte Grundstück erstreckt werden darf (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 9 und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 162).

    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Die durch § 131 Abs. 2 Satz 1 BBauG zugelassenen Verteilungsmaßstäbe dürfen nicht nur "miteinander verbunden" (§ 131 Abs. 2 Satz 2 BBauG), sondern auch (derart) modifiziert werden (Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94] und vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7 [8]).

    Die Gewährung einer Eckermäßigung muß nicht (durch "Umverteilung") zu Lasten der anderen erschlossenen Grundstücke gehen; sie kann vielmehr auch Ausdruck eines (nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG zu beurteilenden) Beitragserlasses sein (s. Urteil vom 29. Mai 1968 a.a.O. S. 94 f.).

  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. August 1976 a.a.O. S. 18 eine Ermäßigung ohne Berücksichtigung dieser (weiteren) Grenze gebilligt hat, hält der erkennende Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich für seine abweichende Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 [259 f.]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Eine Verletzung des als Äquivalenzprinzip bezeichneten Grundsatzes, daß die Heranziehung (u.a.) zu einem Beitrag "in keinem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen" darf (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 [308), dort zur Gebühr), kann hier schon vom Sachverhalt her allenfalls (nicht im Hinblick auf die Belastung der Eigentümer von ermäßigungs-begünstigten Eckgrundstücken, sondern nur) mit Blick auf die Belastung der Eigentümer von (ermäßigungs-belasteten) Mittelgrundstücken in Betracht kommen.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Mit Rücksicht darauf hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es grundsätzlich im ortsgesetzgeberischen Ermessen steht, eine Eckermäßigung - generell für alle durch mehrere Anlagen erschlossenen Grundstücke ohne Rücksicht auf die Art der baulichen oder sonstigen Nutzung - vorzuschreiben oder davon abzusehen (vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [150] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 [160]).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Das heißt: Was über die Art der Aufwandsverteilung schon durch § 131 Abs. 1 BBauG festgelegt ist, kann durch Satzung nicht abweichend geregelt 0.81 (BVerwGE 62, 308 [314 f.] zur sog. Tiefenbegrenzung).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00

    Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung

    Dies rechtfertigt sich daraus, daß eine Zweiterschließung sich verallgemeinernd nicht quantifizieren läßt und einem Grundstück nicht denselben Vorteil wie die Ersterschließung verschaffen muß oder gar sich der Erschließungsvorteil entsprechend der Zahl der Straßen vervielfacht (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwGE 51, 158 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 24/85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 93; vgl. Quaas, Kommunales Abgabenrecht, 1997, Rn. 443).

    Zum Zweck einer vorteilsgerechteren, dem Gleichheitssatz Rechnung tragenden Verteilung des Kostenaufwands auf die erschlossenen Grundstücke (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 18 Rn. 73), sind sog. Eckgrundstücksvergünstigungen mit der Anordnung einer zunächst mehrfachen und sich dann der Höhe nach ermäßigenden Berücksichtigung der Straßen zu Lasten der anderen Kostenpflichtigen von der Rechtsprechung sowohl für das Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 51, 158 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985, a.a.O., Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 92) als auch für das Straßenreinigungsrecht (OVG NW, Urteil vom 7. Januar 1982, a.a.O., NVwZ 1983, 491 ; HessVGH, Urteil vom 3. Juli 1996, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 133 f.) grundsätzlich für zulässig gehalten worden, und zwar auch dann, wenn die Vergünstigung so weit geht, daß das Eckgrundstück im Vergleich zu einem gleichartigen Mittelgrundstück weniger belastet wird (BVerwGE 51, 158 ).

    Die Belastung sei in diesem Sinne "wesentlich" niedriger, wenn sie um mehr als 10 % die Beitragsbelastung eines gleichartigen Mittelgrundstücks unterschreite, wobei die anteilsmäßige Heranziehung nach dem Verhältnis der Grundstücksbreiten zur Überschreitung der 10%-Untergrenze führen könne (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985, a.a.O., Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 94 f.).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Dazu ist im einzelnen zu sagen: Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ff.) mit einer wörtlich mit § 8 Abs. 1 Satz 1 EBS übereinstimmenden Vergünstigungsvorschrift befaßt, nach der die Flächen von (Eck-)Grundstücken bei der Verteilung des Aufwands jeder der sie erschließenden Anbaustraßen nur in dem Verhältnis anzusetzen sind, in dem die Grundstücksbreiten (Frontlängen) an diesen Anlagen zueinanderstehen.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Verletzungen dieses Gebots führen nicht erst wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb zur Rechtswidrigkeit der Heranziehung, weil § 131 Abs. 2 BBauG solche vorteilsungerechten Maßstäbe nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 [92 f.]).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Eine Modifikation, die dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) widerspricht, ist unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil § 131 Abs. 2 BBauG sie nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65, S. 89 ff. (90)) eine nahezu wortgleiche Bestimmung für rechtlich unbedenklich gehalten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Letzeres führt zu einem weiteren Mangel der Regelung, weil eine Beitragsentlastung entsprechend dem Verhältnis der Frontlängen zur Folge hat, daß bei einer Gesamtbetrachtung das Eckgrundstück geringer belastet wird als ein gleich großes Mittelgrundstück an der am aufwendigsten ausgebauten und damit "teuersten" Straße (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 24.85 -, DVBl. 1986, 349).

    Zur Vermeidung unbilliger Härten im Sinne des § 11 KAG i.V.m. § 227 Abs. 1 AO geboten ist dies jedoch nicht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 5 B 63.16

    Erschließungsbeitrag; Grundstück im allgemeinen Wohngebiet (WA);

    Genügt sie dem nicht, ist sie unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil sie die Verteilungsvorschrift des § 131 Abs. 2 BauGB nicht gestattet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 -, juris Rn. 20).

    Zudem übersieht der Beklagte, dass ein Billigkeitserlass stets zu Lasten der Gemeinde geht und nicht als Erschließungsaufwand auf die übrigen Beitragspflichtigen umgelegt werden kann (vgl. Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 135 Rn. 19; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25, zu dem insoweit inhaltsgleichen § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG, sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 -, juris Rn. 30, im Zusammenhang mit der Umdeutung einer "überschießenden" Ermäßigung für ein Eckgrundstück in einen Beitragserlass nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG).

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - im einzelnen dargelegt, der Gleichheitssatz gebiete zwar, daß dann, wenn die ein Eckgrundstück erschließenden Straßen - etwa in ihrer Ausbaubreite - deutliche Unterschiede aufweisen und deshalb der Erschließungsaufwand beider Straßen deutlich ins Gewicht fallend eine unterschiedliche Höhe hat, die Belastung des Eckgrundstücks mit Erschließungsbeiträgen für beide Straßen insgesamt nicht niedriger sein dürfe als die Belastung eines vergleichbaren Mittelgrundstücks an einer dieser Straßen.
  • BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86

    Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse

    Im Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich der zusätzliche Vorteil einer mehrfachen Erschließung nicht verallgemeinernd quantifizieren läßt und daß deshalb sowohl die Gewährung einer Eckermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke als auch das Absehen von jeglicher Eckermäßigung dem Gleichheitssatz gerecht wird (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 m.weit.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1986 - 2 S 2584/85

    Erschließungsbeitrag - Veranlagung entgegen behördlicher Auskunft -

    Auch eine Verteilungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke, die im Ergebnis bewirkt, daß solche Grundstücke insgesamt nur mit 100% des maßgeblichen Verteilungswerts zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden, ist gültig (Vergleiche BVerwG, 1985-12-13, 8 C 24/85).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken -

  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 544/89

    Bezeichnung der Abgabe nach ihrer Art - Umdeutung eines Erschließungsbeitrags in

  • BVerwG, 01.11.1993 - 8 B 155.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässige

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90

    Erschließungsbeitragssatzung: statische Verweisung auf Baunutzungsverordnung;

  • VGH Hessen, 24.02.1988 - 5 UE 1806/86

    Erschließungsbeitrag; vorhandene Straße im Sinne von § 15 StrG PR

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als

  • VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 4117/87

    Erschließungskosten: Beseitigung eines noch vorhandenen Straßenbaubestandes und

  • VGH Hessen, 22.08.1990 - 5 UE 766/86

    Weitergeltende Wirkung des § 146a Reichsabgabenordnung

  • BVerwG, 03.03.1987 - 8 B 148.86

    Erhebung einer Sielabgabe - Vereinbarkeit der Bemessung der Sielbaubeiträge nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1995 - 2 M 80/94
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 2 S 1393/85

    Erschließungsbeitrag - Eckgrundstücksermäßigung - unselbständige Grünanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84

    Beitragsfähigkeit von Erschließungskosten

  • VG Münster, 08.03.2013 - 3 L 4/13

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen

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